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Tippgeber
Provision: i. d. R. 0,5 % des vermittelten Volumens
* In Ausnahmefällen kann die Höhe der Provision an Sie abweichen, z.B. wenn die Gesamtprovision der Bank an uns unter 1 % liegt.
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Alleiniger Berater - Clearing (Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich)
Provision: wird im Rahmen der von den Banken zulässigen Bandbreite selbst bestimmt (i. d. R. bis zu 2,40 %)
* In Ausnahmefällen kann die Höhe der Provision an Sie abweichen, z.B. wenn die Gesamtprovision der Bank an uns unter 1,5 % liegt.
Ich möchte mitwirkender Berater werden!
Alleiniger Berater - Direkteinreicher (Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich)
Provision: wird im Rahmen der von den Banken zulässigen Bandbreite selbst bestimmt (i. d. R. bis zu 2,65 %)
Ich möchte alleiniger Berater werden!
Rufen Sie uns für Variante 2 und Variante 3 gerne kurz an, um die Einzelheiten abzuklären.
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