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Bin ich bei langen Zinsbindungen komplett gebunden?

Bei einer Immobilienfinanzierung ist es üblich, sich einen festen Zinssatz für einen festen, meist möglichst langen Zeitraum zu sichern. Doch was ist, wenn sich in dieser Zeit die Umstände verändern und man auf diese Entwicklung reagieren will? Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie aus einem bestehenden Darlehensvertrag mit langer Zinsbindung rauskommen.

Zinsbindung Immobilienkredit
thodonal - stock.adobe.com

Es gibt meist zwei Gründe, nicht mehr an eine bestehende Immobilienfinanzierung mit langer Zinsbindungsfrist gebunden sein und diese ganz oder zumindest teilweise aufkündigen zu wollen:

1. Ihnen steht nun ausreichend Eigenkapital beispielsweise nach einer Erbschaft zur Verfügung, um den Kredit vollständige oder anteilig zurückzuzahlen.

2. Sie haben eine alternative Finanzierung mit attraktiveren Konditionen als Ihre bestehende gefunden und möchten umschulden.

Ihre optimale Beratung

Ganz gleich, weswegen Sie nicht länger an einer Immobilienfinanzierung mit hoher Zinsbindungsfrist festhalten möchten, unter bestimmten Voraussetzungen bietet das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB eine Möglichkeit, das Schuldverhältnis vorzeitig zu beenden.

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Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

Angesichts der historisch niedrigen Zinsen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, einen bestehenden Kredit durch eine günstigere Anschlussfinanzierung abzulösen. Liegt der Abschluss Ihrer Finanzierung bereits zehn Jahre zurück, ist dies kostenfrei möglich.

Denn wenn Sie einen Darlehensvertrag mit einem festen Zinssatz und einer Zinsbindung von zehn Jahren oder mehr abgeschlossen haben, steht Ihnen gemäß § 489 BGB ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach Ablauf von zehn Jahren können Sie kostenlos entweder ganz oder teilweise von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten und kündigen. Berücksichtigen Sie dabei jedoch die geltende Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Die Zehn-Jahres-Frist beginnt einen Tag nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens zu laufen. Die Dauer der verbleibenden Zinsbindung ist nach Ablauf der ersten zehn Jahre für die Kündigung unerheblich.

Die Kündigung der Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB wird jedoch erst dann wirksam, wenn Sie den noch offenen Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen beglichen haben. Stellen Sie bei einer Anschlussfinanzierung also sicher, dass Ihnen die Mittel auch termingerecht zur Verfügung stehen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung einer Umschuldung, Kündigung Ihrer bestehenden Finanzierung und Abschluss der neuen. Dabei beraten wir Sie bankenunabhängig bei der Wahl der Anschlussfinanzierung und kümmern uns um den bürokratischen Aufwand sowie die gesamte Abwicklung.

Die Ersparnis aus einer günstigeren Anschlussfinanzierung kann enorm sein. Es lohnt sich daher allemal, Angebote zu vergleichen und umzuschulden.

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Über uns

Die FIBA ImmoHyp GmbH besteht seit dem Jahr 2000.

Wir ermöglichen unseren Kunden Ihre Eigenheime zu den besten Konditionen zu finanzieren. Eine kompetente und persönliche Beratung steht dabei immer in Vordergrund.

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76135 Karlsruhe

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