Aufschlag für ein Forward-Darlehen
Forward-Darlehen sind in der Regel mit etwas höheren Kosten verbunden als herkömmliche Finanzierungen ohne Vorlaufzeit. Dies liegt daran, dass Kreditgeber zur Kompensation des Zinsänderungsrisikos während der Vorlaufzeit einen sogenannten Forward-Aufschlag erheben. Dieser Aufschlag, der zusätzlich zum regulären Zinssatz (Forward Zinsen) berechnet wird, liegt gewöhnlich zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten pro Monat der Vorlaufzeit. Mit zunehmender Dauer der Vorlaufzeit, also der Zeitspanne zwischen der Zinsvereinbarung und dem tatsächlichen Start der Darlehensauszahlung, steigt dieser Zinsaufschlag an. Dadurch erhöhen sich die Gesamtkosten des Kredits, die in den monatlichen Raten widergespiegelt werden. Der Forward-Aufschlag beeinflusst also die Gesamtkosten des Darlehens und sollte bei der Entscheidung für eine solche Finanzierungsform sorgfältig berücksichtigt werden. Kreditnehmer sollten die Vor- und Nachteile abwägen und die Gesamtkosten des Darlehens im Auge behalten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Müssen Bereitstellungszinsen in der Vorlaufzeit für einen Forward-Kredit bezahlt werden?
Bei der Inanspruchnahme eines Forward-Darlehens entstehen während der Vorlaufzeit, also dem Zeitraum zwischen dem Abschluss des Vertrags und dem festgelegten Auszahlungstermin, keine Bereitstellungszinsen. Dies gilt auch für die Zeit nach dem Ende der Vorlaufzeit, da die meisten Kreditgeber für Forward-Darlehen eine zusätzliche bereitstellungszinsfreie Periode einräumen. Sollten Sie den geplanten Auszahlungstermin aufgrund von Formalitäten nicht wahrnehmen können, fallen in dieser Phase ebenfalls keine Bereitstellungszinsen an.
Bei Forward-Darlehen mit einer kürzeren Vorlaufzeit, die weniger als ein Jahr beträgt, verzichten viele Kreditinstitute auf einen Forward-Aufschlag. Diese Dauer entspricht in etwa der üblichen bereitstellungszinsfreien Zeit bei einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung. Wenn Sie nur eine kurze Zeitspanne überbrücken müssen, kann es daher sinnvoll sein, entweder die Vorlaufzeit eines Forward-Darlehens oder die bereitstellungszinsfreie Zeit einer normalen Immobilienfinanzierung zu nutzen. Bei der Überbrückung längerer Zeiträume, wie beispielsweise über drei Jahre sollten Sie abwägen, ob ein Forward-Darlehen oder ein herkömmliches Darlehen mit Bereitstellungszinsen die bessere Option darstellt. Dies sollte anhand entsprechender Kreditangebote entschieden werden.
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