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KfW-Förderprogramme 2023

Auch in 2023 unterstützt Sie die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder mit Förderprogrammen bei der Verwirklichung Ihres Eigenheimtraums. Von den zinsverbilligten Krediten profitieren Sie, wenn Sie vorhaben, besonders klimafreundlich oder als Familie zu bauen oder einen Altbau klimafreundlich sanieren möchte.

Erfahren Sie alles Wissenswerte über die KfW-Förderprogramme, die 2023 auf Sie warten. Wenn Sie uns Ihr geplantes Vorhaben schildern, können wir Sie außerdem bedarfsgerecht beraten und Ihnen alle für Sie in Frage kommenden KfW-Förderprogramme vorstellen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf. Die Beratung ist unverbindlich und kostenlos.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie im nächsten Schritt gerne auch bei der Beantragung der Fördermittel und kümmern uns um eine schnelle Abwicklung Ihrer Finanzierungsanfrage, wenn Sie dies wollen. Mit unserem Blog halten wir Sie darüber hinaus ständig auf dem Laufenden, was packende Trends, für Sie vorteilhafte Gesetzesänderungen und neue KfW-Förderprogramme angeht. In regelmäßigen Abständen geben wir Ihnen auch einen Einblick in die jüngsten Zinsentwicklungen sowie Aussichten für das Jahr 2023.

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KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ab 1. März 2023

Sie planen den Bau eines Hauses? Lassen Sie sich unter keinen Umständen das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ entgehen. Die staatliche Neubauförderung ging bereits am 1. März 2023 an den Start und richtet sich an Bauherren, die besonders klimafreundlich bauen wollen. Konkret zielt das Förderprogramm auf Neubauvorhaben ab, die den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllen, wenig CO2 ausstoßen und auf erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung setzen. Gefördert werden der Neubau einer Wohnimmobilie und der Kauf eines neu gebauten Hauses oder einer neu gebauten Wohnung mit einem Darlehen von bis zu 150.000 Euro.

Welche Bedingungen sind an das KfW-Förderprogramm gekoppelt?

  • Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards 40
  • Einhaltung von Grenzwerten für die CO2-Emission
  • Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung

 

KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ab 1. Juni 2023

Sie möchten für Ihre Familie ein Zuhause errichten? Dann verschafft Ihnen das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ ab 1. Juni 2023 Erleichterung.

Angesichts hoher Bauzinsen, Baukosten und Grundstückspreise richtet sich der zinsgünstige Förderkredit insbesondere an Familien mit mittleren Einkommen. Diese sehen sich häufig mit steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert, während ein oder beide Elternteile nur eingeschränkt berufstätig sind. Durch das KfW-Förderprogramm eröffnet sich ein willkommener finanzieller Spielraum bei der Tilgung eines Immobilienkredits. Das maximale Kreditvolumen soll nach aktuellem Planungsstand 240.000 Euro betragen. Die Einkommensgrenzen wurden bereits festgelegt: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Antragstellenden und deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner darf bei einem Kind jährliche 60.000 Euro nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind werden 10.000 Euro hinzugerechnet.

 

Möchten Sie sich näher über die 2023 geplanten Förderprogramme der KfW informieren? Wir erklären Ihnen die Programme gerne im Detail. Unsere Finanzierungsberater unterstützen Sie außerdem dabei, die optimale Finanzierung für Ihr Bauvorhaben zu finden. Wir vergleichen mit Ihnen die Angebote von über 800 Darlehensgebern bundesweit, rechnen verschiedene Varianten für Sie durch und beziehen selbstverständlich auch die aktuellen KfW-Förderprogramme 2023 sowie weitere Förderungen von Bund und Ländern bei der Ausarbeitung Ihres Finanzierungskonzepts ein.

Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten. Hier finden Sie eine Filiale in Ihrer Nähe. Unsere Finanzierungsberater kommen aber selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause vorbei, wenn Sie dies wünschen.

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Ganz gleich, weswegen Sie nicht länger an einer Immobilienfinanzierung mit hoher Zinsbindungsfrist festhalten möchten, unter bestimmten Voraussetzungen bietet das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB eine Möglichkeit, das Schuldverhältnis vorzeitig zu beenden.

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Über uns

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Wir ermöglichen unseren Kunden Ihre Eigenheime zu den besten Konditionen zu finanzieren. Eine kompetente und persönliche Beratung steht dabei immer in Vordergrund.

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