Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeitsprüfung
Kreditgeber sind dazu verpflichtet, die Werthaltigkeit der als Sicherheit angebotenen Objekte, Grundschulden oder Hypotheken zu überprüfen. Kreditnehmer müssen daher entsprechende Unterlagen über das finanzierte Objekt bereitstellen, damit der Kreditgeber den Beleihungswert der Immobilie als Sicherheit einschätzen kann. Die Überprüfung der Immobilie kann auch durch externe Dienstleister erfolgen. In manchen Kreditverträgen ist das Recht des Finanzdienstleisters zur Objektbesichtigung explizit festgehalten. Die genaue Art und der Umfang der Prüfung werden von den jeweiligen Banken und Versicherungsgesellschaften festgelegt. Insofern erfolgt die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht einheitlich. In der Regel gilt aber: Einnahmen und Ausgaben werden grundsätzlich abgeglichen.
Bonitätsprüfung – Wie wird ermittelt?
Kreditinstitute verfolgen unterschiedliche Ansätze bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden. Dieser Prozess kann abhängig von der Art des Kredits variieren. Bei zweckgebundenen Krediten wie Immobilienkrediten werden oft auch die hinterlegten Sicherheiten berücksichtigt. Bei einem Ratenkredit hingegen können Kreditnehmer mit einem niedrigen SCHUFA-Score das Risiko durch die Benennung eines Bürgen mit hoher Kreditwürdigkeit ausgleichen. Kriterien, die zur Bonitätsbewertung herangezogen werden, sind vor allem: ein gesichertes Einkommen, die Verschuldung, Zahlungsprobleme in der Vergangenheit und Sicherheiten. Zudem liegt es im Ermessen jedes Kreditgebers, wie einzelne Faktoren in der Kreditbewertung gewichtet werden. Letztendlich hängt die Entscheidung über die Kreditvergabe von einer umfassenden Bewertung der finanziellen Situation des Antragstellers ab.
Eigene Bonität kostenlos prüfen lassen – ist das möglich?
Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich eine kostenfreie Ausfertigung ihrer bei der Schufa gespeicherten Informationen anzufordern. Diese Anfrage kann über ein Online-Formular auf der Webseite der SCHUFA gestellt werden, woraufhin die Daten per Post versandt werden. In diesem Dokument finden sich persönliche Angaben des Anfragenden sowie zugehörige Informationen, wie beispielsweise zu bestehenden Kreditvereinbarungen oder gerichtlichen Mahnbescheiden. Zusätzlich informiert die SCHUFA über die Auskünfte, die sie in den letzten zwölf Monaten an Dritte erteilt hat, sowie über übermittelte Prognosen bezüglich eines möglichen Zahlungsausfalls.
Verbraucher haben dann die Möglichkeit, die Richtigkeit der aufgeführten Daten zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen bei der Schufa zu beantragen. Jedoch ist zu beachten, dass die Datenkopie keine aktuelle Bonitätsbewertung beinhaltet und daher für weitergehende Zwecke nicht geeignet ist.
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