Wie hoch ist der Förderhöchstbetrag bei der BEG Heizungsförderung für Wohngebäude?
Die KfW staffelt die Förderhöchstbeträge nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude:
Erste Wohneinheit: 30.000 Euro
Zweite bis sechste Wohneinheit: jeweils 15.000 Euro
Ab der siebten Wohneinheit: jeweils 8.000 Euro
Beispiel für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten: 30.000 + 15.000 + 15.000 + 15.000 = 75.000 Euro maximale förderfähige Gesamtkosten.
Bei Teilsanierungen (z.B. nur einzelne Etagenheizungen) wird der Höchstbetrag anteilig auf die betroffenen Wohneinheiten verteilt. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro brutto nach Abzug des Emissionsminderungszuschlags. Werden mehrere Anträge zeitversetzt gestellt, reduziert sich der verfügbare Höchstbetrag um bereits bewilligte Förderungen.
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