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Wieso ist der Antrag für das KfW-StartGeld Programm 067 so komplex und umfangreich?

Das KfW-StartGeld Programm 067 ist komplex, weil es umfassende Prüfungen zur fachlichen und kaufmännischen Qualifikation der Antragsteller, zur EU-Definition kleiner Unternehmen sowie zur Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben erfordert. Zudem sind detaillierte Unterlagen zur Risikobeurteilung und zu subventionserheblichen Tatsachen notwendig.

Die Komplexität des KfW-StartGeld Antrags entsteht durch mehrere regulatorische Anforderungen, die gleichzeitig erfüllt werden müssen:

Die KfW muss die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Antragstellers prüfen sowie sicherstellen, dass dieser zur Geschäftsführung berechtigt und aktiv in der Unternehmensleitung tätig ist. Zusätzlich sind die EU-Vorgaben für kleine Unternehmen zu beachten, wonach weniger als 50 Mitarbeiter und maximal 10 Millionen Euro Jahresumsatz nachzuweisen sind.

Weitere Komplexität entsteht durch beihilferechtliche Bestimmungen. Da das Programm staatliche Zinssubventionen gewährt, sind De-minimis-Erklärungen über bereits erhaltene Beihilfen erforderlich. Die Kumulierungsregeln besagen, dass in drei Jahren maximal 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen pro Unternehmen zulässig sind.

Außerdem verlangt die KfW eine umfassende Risikoprüfung mit detaillierten Unterlagen zu Erfolgsaussichten, Zahlenmaterial und eine spezielle Datenliste zu subventionserheblichen Tatsachen. SCHUFA-Auskünfte für alle Beteiligten und bei haftungsbeschränkten Rechtsformen quotale Bürgschaften der Gesellschafter vervollständigen den Aufwand.

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  • Beratung zu den EU-Kriterien für kleine Unternehmen und De-minimis-Bestimmungen
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  • Optimierung der Finanzierungsstruktur und Kombination mit anderen Fördermitteln
  • Begleitung des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur Auszahlung
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