Die Auflassungsvormerkung ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezeichnet eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert. Sie dient dazu, die Rechtsposition des Käufers einer Immobilie zu schützen, bis der Eigentumswechsel vollzogen wird.
Die Auflassungsvormerkung wird bei Abschluss eines Kaufvertrags über eine Immobilie eingetragen. Sie stellt sicher, dass der Käufer einen rechtlichen Anspruch auf das Eigentum an der Immobilie hat. Die Eintragung im Grundbuch hat zur Folge, dass Dritte von einem eventuellen Verkauf der Immobilie erfahren und somit keine Rechte erwerben können, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung gefährden.
Die Auflassungsvormerkung bleibt solange im Grundbuch bestehen, bis der Eigentumswechsel durch die Auflassung vollzogen wird. Sobald alle vereinbarten Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind, erfolgt die Löschung der Auflassungsvormerkung und die Eigentumsübertragung wird im Grundbuch eingetragen.