Der Aufteilungsplan ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und bezieht sich auf die grafische Darstellung der Aufteilung einer Immobilie in verschiedene eigenständige Einheiten. Er wird insbesondere bei der Errichtung von Wohnungseigentum verwendet.
Der Aufteilungsplan zeigt die räumliche Aufteilung einer Immobilie in einzelne abgeschlossene Einheiten wie Wohnungen, Gewerberäume oder Stellplätze. Jede Einheit erhält dabei eine eigene Nummer oder Bezeichnung, die im Aufteilungsplan vermerkt wird. Zudem werden im Aufteilungsplan auch gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume oder Grünflächen dargestellt.
Der Aufteilungsplan ist ein wichtiger Bestandteil der Teilungserklärung, die die rechtlichen Grundlagen für das Wohnungseigentum schafft. Er wird in das Grundbuch eingetragen und bildet die Grundlage für die Entstehung von Sondereigentum an den einzelnen Einheiten. Jeder Wohnungseigentümer erhält eine Abschrift des Aufteilungsplans, um die genaue räumliche Zuordnung seiner Einheit nachvollziehen zu können.