Gemeinschaftseigentum bezieht sich auf den Teil einer Immobilie oder eines Grundstücks, der gemeinsam von mehreren Personen oder Parteien besessen wird. Es handelt sich um einen rechtlichen Begriff, der vor allem im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Gebäuden verwendet wird.
Gemeinschaftseigentum umfasst in der Regel Bereiche und Einrichtungen, die von allen Eigentümern oder Miteigentümern gemeinschaftlich genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise:
Die Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums liegt in der Verantwortung einer Eigentümergemeinschaft oder eines Verwalters. Die Kosten für die Instandhaltung und Reparaturen werden in der Regel auf die Eigentümer verteilt, basierend auf ihren Anteilen am Gemeinschaftseigentum.
Im Rahmen des Gemeinschaftseigentums haben die Eigentümer bestimmte Rechte und Pflichten. Sie können beispielsweise über die Verwendung des Gemeinschaftseigentums mitentscheiden und haben das Recht auf Einsicht in die Unterlagen und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, sich an die gemeinsamen Regeln und Vereinbarungen zu halten und ihren Anteil an den Kosten zu tragen.