Die Grundschuldbestellung ist ein rechtlicher Akt, bei dem eine Grundschuld zugunsten eines Gläubigers auf einem Grundstück eingetragen wird. Sie dient der Sicherung einer Forderung und ermöglicht es dem Gläubiger, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners das Grundstück zu verwerten und sich aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
Die Grundschuldbestellung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Kreditgewährung, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen. Der Schuldner und der Gläubiger schließen einen Vertrag, in dem die Einräumung der Grundschuld vereinbart wird. Anschließend wird die Grundschuldbestellung notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung im Grundbuch ist entscheidend, um die Wirksamkeit der Grundschuld gegenüber Dritten, insbesondere potenziellen Erwerbern des Grundstücks, sicherzustellen.
Die Grundschuldbestellung umfasst in der Regel die Festlegung der Höhe der Grundschuld, den Rang (Reihenfolge der Gläubiger) sowie weitere Modalitäten wie Zinsen und Laufzeiten. Der Gläubiger erhält durch die Grundschuldbestellung ein starkes Sicherungsrecht, da er im Ernstfall das Grundstück verwerten kann, um seine Forderung zu befriedigen.
Im Falle einer vollständigen Tilgung der gesicherten Forderung oder bei sonstiger Beendigung des Rechtsverhältnisses kann die Grundschuldbestellung durch eine Löschungsbewilligung des Gläubigers oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gelöscht werden. Die Löschung im Grundbuch stellt sicher, dass das Grundstück frei von Belastungen ist und bei einem Verkauf oder einer weiteren Finanzierung keine Hindernisse entstehen.