Makler-und Bauträgerverordnung

Was bedeutet Makler-und Bauträgerverordnung?

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine rechtliche Verordnung, die in Deutschland den Schutz von Verbrauchern im Bereich des Makler- und Bauträgerrechts regelt. Sie enthält Vorschriften und Bestimmungen, die sowohl für Makler als auch für Bauträger gelten, um die Rechte und Interessen der Verbraucher zu gewährleisten.

Die MaBV legt unter anderem fest, dass Makler und Bauträger bestimmte Pflichten und Informationspflichten gegenüber ihren Kunden haben. Dazu gehört beispielsweise die Offenlegung von Kosten, Provisionen, Vertragsbedingungen und weiteren relevanten Informationen. Durch diese Transparenz sollen Verbraucher vor unerwarteten Kosten und unfairen Praktiken geschützt werden.

Die Verordnung regelt auch den Umgang mit Anzahlungen und Sicherheiten bei Immobilienprojekten. Sie legt fest, dass Anzahlungen auf den Kaufpreis oder die Baukosten nur unter bestimmten Bedingungen geleistet werden dürfen und dass Sicherheiten für den Fall der Insolvenz des Bauträgers bereitgestellt werden müssen, um die Interessen der Käufer zu schützen.

Die MaBV dient somit dazu, den Markt für Immobilienvermittlung und -entwicklung zu regulieren und Verbraucher vor unseriösen Praktiken zu schützen. Sie schafft Transparenz und Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien.

Wichtige Begriffe:

  • Makler: Ein Makler ist eine Person oder ein Unternehmen, das als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern oder Mietern und Vermietern von Immobilien agiert.
  • Bauträger: Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, entwickelt und realisiert, um Immobilien zum Verkauf anzubieten.
  • Verbraucherschutz: Verbraucherschutz bezeichnet die Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die darauf abzielen, die Rechte und Interessen von Verbrauchern zu schützen und ihnen ein sicheres und faires Geschäftsumfeld zu bieten.

Zurück