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Begriffslexikon zur Finanzierung

Abtretung

Was bedeutet Abtretung?

Die Abtretung ist ein Rechtsbegriff und bezeichnet die Übertragung von Rechten oder Forderungen von einer Person (dem Abtretenden) auf eine andere Person (den Abtretungsempfänger). Dabei gibt der Abtretende seine Ansprüche oder Rechte an den Abtretungsempfänger ab.

Die Abtretung kann in verschiedenen Bereichen des Rechts vorkommen, wie beispielsweise im Schuldrecht, im Arbeitsrecht oder im Versicherungsrecht. Ein häufiges Beispiel für eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung. Wenn eine Person eine offene Rechnung gegenüber einer anderen Person hat, kann sie ihre Forderung an einen Dritten abtreten. Der Dritte wird dann zum neuen Gläubiger und hat das Recht, die offene Forderung einzufordern.

Die Abtretung erfolgt in der Regel durch einen schriftlichen Vertrag oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Abtretenden und dem Abtretungsempfänger. Dabei müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel die Einhaltung von Formvorschriften und die Zustimmung des ursprünglichen Schuldners (der Person, gegenüber der die Forderung besteht).

Die Abtretung kann verschiedene Zwecke haben, wie zum Beispiel die Erfüllung von Schulden, die Sicherung von Krediten oder die Übertragung von Vertragsrechten. Sie ermöglicht es den beteiligten Parteien, ihre rechtlichen Beziehungen und Ansprüche klar zu regeln und zu übertragen.

Wichtige Begriffe:

  • Recht: Das System von Regeln und Normen, das das menschliche Zusammenleben regelt und das Zusammenleben in einer Gesellschaft ordnet.
  • Forderung: Ein Anspruch auf Zahlung oder Leistung, der einer Person gegenüber einer anderen Person zusteht.
  • Schuldrecht: Ein Teil des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern regelt.

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