Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Was bedeutet Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beziehen sich auf die Einkünfte, die eine Person aus der Überlassung von Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen an Dritte erzielt. Es handelt sich um eine Einkunftsart, die im Steuerrecht definiert ist und in der Regel in der Anlage V der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können aus verschiedenen Quellen stammen, wie zum Beispiel der Vermietung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien oder landwirtschaftlichen Flächen. Sie umfassen auch Einkünfte aus Untervermietung oder der Verpachtung von Maschinen, Fahrzeugen oder anderen beweglichen Gegenständen.
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfolgt in der Regel durch die Gegenüberstellung der Einnahmen aus der Vermietung mit den abzugsfähigen Werbungskosten, zu denen beispielsweise Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Versicherungen, Zinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Modernisierung der Vermietungsobjekte gehören können. Das Ergebnis dieser Gegenüberstellung ergibt den steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus Vermietung und Verpachtung.
Wichtige Begriffe:
- Einkommensteuererklärung: Eine Erklärung, die eine Person jährlich abgibt, um ihre Einkünfte und Ausgaben offenzulegen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen.
- Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen und steuermindernd geltend gemacht werden können.
- Abzugsfähig: Kosten oder Ausgaben, die bei der Berechnung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden und zu einer Verringerung der Steuerlast führen können.