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Begriffslexikon zur Finanzierung

Erhaltungsaufwand

Was bedeutet Erhaltungsaufwand?

Der Erhaltungsaufwand bezieht sich auf die Kosten, die für die Instandhaltung und Reparatur von Immobilien anfallen. Es handelt sich um Aufwendungen, die notwendig sind, um den ordnungsgemäßen Zustand eines Gebäudes zu erhalten oder wiederherzustellen. Der Erhaltungsaufwand ist eine regelmäßige Ausgabe, die im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung anfällt.

Erhaltungsaufwand umfasst verschiedene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Gebäudesubstanz, wie beispielsweise Reparaturen an der Bausubstanz, der Elektrik, der Sanitärinstallationen oder der Heizungsanlage. Auch Renovierungsarbeiten wie das Streichen von Wänden oder der Austausch von Bodenbelägen fallen in den Bereich des Erhaltungsaufwands.

Der Erhaltungsaufwand ist steuerlich relevant, da er als Werbungskosten bei der Vermietung von Immobilien oder als Betriebsausgaben bei gewerblich genutzten Immobilien geltend gemacht werden kann. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Aufwendungen automatisch als Erhaltungsaufwand betrachtet werden können. Die steuerliche Einordnung richtet sich nach den geltenden Vorschriften und Regelungen des jeweiligen Steuerrechts.

Es ist wichtig, den Erhaltungsaufwand im Rahmen einer sorgfältigen Buchführung zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise die Erfassung der Ausgaben, die Aufbewahrung von Rechnungen und Belegen sowie die regelmäßige Aktualisierung des Instandhaltungsplans.

Wichtige Begriffe:

  • Immobilienbewirtschaftung: Die Verwaltung und Organisation von Immobilien, einschließlich der Bewirtschaftung von Mietobjekten und Gewerbeimmobilien.
  • Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen entstehen und steuerlich absetzbar sind.
  • Betriebsausgaben: Kosten, die im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit anfallen und steuerlich absetzbar sind.

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