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Begriffslexikon zur Finanzierung

Negativerklärung

Was bedeutet Negativerklärung?

Die Negativerklärung ist eine schriftliche Erklärung oder Bescheinigung, in der ausdrücklich festgehalten wird, dass eine bestimmte Tatsache, ein Zustand oder eine Verpflichtung nicht vorliegt oder nicht erfüllt ist. Sie wird in verschiedenen rechtlichen, geschäftlichen oder vertraglichen Kontexten verwendet, um Klarheit über das Fehlen bestimmter Umstände oder Verpflichtungen zu schaffen.

Die Negativerklärung kann beispielsweise verwendet werden, um:

  • Haftungsausschlüsse: In bestimmten Verträgen oder Vereinbarungen kann eine Negativerklärung verwendet werden, um klarzustellen, dass eine Partei nicht für bestimmte Risiken, Schäden oder Verbindlichkeiten haftet.
  • Freistellungen: Eine Person oder Organisation kann eine Negativerklärung abgeben, um zu erklären, dass sie von bestimmten Verpflichtungen, Ansprüchen oder Forderungen freigestellt ist.
  • Ausschlüsse: In Versicherungspolicen können Negativerklärungen verwendet werden, um bestimmte Ereignisse, Schäden oder Umstände aus dem Versicherungsschutz auszuschließen.
  • Verzichte: Eine Partei kann eine Negativerklärung abgeben, um auf bestimmte Rechte, Ansprüche oder Forderungen zu verzichten.

Die Negativerklärung dient dazu, negative Sachverhalte oder das Fehlen bestimmter Verpflichtungen, Zustände oder Umstände klar und eindeutig zu dokumentieren. Sie schafft Klarheit und trägt zur Risikominimierung und zur Vermeidung von Missverständnissen bei rechtlichen oder geschäftlichen Transaktionen bei.

Wichtige Begriffe:

  • Vertrag: Eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die bestimmte Rechte und Pflichten festlegt.
  • Haftung: Die rechtliche Verantwortung oder Verpflichtung, für Schäden, Verluste oder Verbindlichkeiten einzustehen.
  • Versicherung: Ein Vertrag, der finanziellen Schutz gegen bestimmte Risiken oder Verluste bietet.

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