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Begriffslexikon zur Finanzierung

Risikolebensversicherung

Was bedeutet Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die einen finanziellen Schutz für Hinterbliebene bietet, falls der Versicherungsnehmer während der Laufzeit der Versicherung verstirbt. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers zahlt die Versicherungsgesellschaft eine vorher vereinbarte Todesfallsumme an die benannten Begünstigten aus.

Die Risikolebensversicherung dient in erster Linie dazu, die finanziellen Verpflichtungen des Versicherungsnehmers abzusichern, insbesondere wenn er eine Familie oder andere finanziell abhängige Personen hat. Die Todesfallsumme kann verwendet werden, um laufende Kosten wie Hypotheken, Kredite, Schulden oder die Ausbildung der Kinder abzudecken und den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit zu bieten.

Die Höhe der Todesfallsumme wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Einkommen, den finanziellen Verpflichtungen und dem gewünschten Absicherungsniveau des Versicherungsnehmers. Die Versicherungsprämien werden in der Regel auf Basis des Alters, des Gesundheitszustands und der Versicherungssumme berechnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Risikolebensversicherung keine Spar- oder Anlagekomponente hat. Sie dient ausschließlich dem Todesfallschutz und bietet keine Rückkaufswerte oder Kapitalansammlung wie bei anderen Lebensversicherungen.

Die Risikolebensversicherung kann auf individueller Basis abgeschlossen werden oder als Gruppenversicherung über den Arbeitgeber angeboten werden. Sie kann für eine bestimmte Laufzeit, wie beispielsweise die Dauer eines Hypothekendarlehens, abgeschlossen werden oder als dauerhafte Versicherung mit lebenslanger Deckung.

Wichtige Begriffe:

  • Lebensversicherung: Versicherungspolice, die finanziellen Schutz bietet, indem sie eine vereinbarte Summe im Todesfall des Versicherungsnehmers auszahlt.
  • Versicherungsnehmer: Person, die eine Versicherung abschließt und die Prämien zahlt.
  • Todesfallsumme: Die vereinbarte Summe, die im Todesfall des Versicherungsnehmers an die Begünstigten ausgezahlt wird.

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