Rückauflassungsvormerkung
Was bedeutet Rückauflassungsvormerkung?
Die Rückauflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die im Rahmen eines Immobilienkaufs oder -verkaufs vorgenommen wird. Sie dient dem Schutz des Verkäufers, indem sie sicherstellt, dass er nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an der Immobilie zurückerhält.
Bei einer Rückauflassungsvormerkung wird im Grundbuch vermerkt, dass der Käufer das Eigentum an der Immobilie erlangt, sobald er den vereinbarten Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Dieser Vermerk schützt den Verkäufer vor dem Risiko eines Zahlungsausfalls oder eines vorzeitigen Eigentumsübergangs, falls der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Die Rückauflassungsvormerkung wird üblicherweise vom Verkäufer beantragt und beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen. Sie kann auch im notariellen Kaufvertrag festgehalten werden. Sobald der Kaufpreis vollständig beglichen ist, kann der Verkäufer die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch löschen lassen und das Eigentum an den Käufer übertragen.
Die Rückauflassungsvormerkung gibt dem Verkäufer eine rechtliche Sicherheit, dass er erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises seine Eigentumsrechte aufgibt. Gleichzeitig bietet sie dem Käufer die Gewissheit, dass er nach Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen das Eigentum an der Immobilie rechtmäßig erwirbt.
Wichtige Begriffe:
- Grundbuch: Öffentliches Register, das Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien dokumentiert.
- Kaufvertrag: Rechtsdokument, das die Vereinbarungen und Bedingungen eines Immobilienkaufs festhält.
- Eigentumsübergang: Übertragung des Eigentumsrechts von einem Verkäufer auf einen Käufer.