Zusatzsicherheit
Was bedeutet Zusatzsicherheit?
Die Zusatzsicherheit ist ein Fachbegriff im Zusammenhang mit Krediten und Finanzierungen. Sie bezeichnet eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, die von einem Kreditnehmer gestellt wird, um das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu verringern.
Bei vielen Krediten verlangen Banken oder andere Kreditgeber eine gewisse Form der Sicherheit, um sich vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen. Dies kann beispielsweise eine Immobilie, ein Fahrzeug oder andere Vermögenswerte sein, die als Pfand dienen. Eine Zusatzsicherheit geht über die reguläre Sicherheit hinaus und wird vom Kreditnehmer zusätzlich gestellt, um die Kreditkonditionen zu verbessern oder überhaupt eine Kreditgewährung zu ermöglichen.
Die Zusatzsicherheit kann verschiedene Formen annehmen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Kreditnehmer einen Bürgen benennt, der im Falle eines Zahlungsausfalls für die Rückzahlung des Kredits haftet. Dadurch erhöht sich die Bonität des Kreditnehmers und die Wahrscheinlichkeit einer Kreditbewilligung steigt.
Eine andere Form der Zusatzsicherheit ist die Hinterlegung eines Sperrkontos oder von Wertpapieren als Sicherheit für den Kredit. Diese Vermögenswerte können im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers vom Kreditgeber eingezogen werden, um die offenen Forderungen zu begleichen.
Wichtige Begriffe:
- Kreditnehmer: Die Person oder das Unternehmen, das einen Kredit aufnimmt und zur Rückzahlung des geliehenen Betrags verpflichtet ist.
- Bürgschaft: Eine Vereinbarung, bei der eine dritte Person (Bürge) die Zahlungsverpflichtungen des Kreditnehmers übernimmt, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
- Bonität: Die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens, die anhand von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Vermögen und Zahlungshistorie bewertet wird.