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Begriffslexikon zur Finanzierung

Zwangsvollstreckung

Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Die Zwangsvollstreckung ist ein Fachbegriff aus dem Bereich des Rechtswesens und bezeichnet das staatliche Vorgehen zur Durchsetzung einer Forderung gegen einen Schuldner. Sie wird angewendet, wenn ein Gläubiger seine Ansprüche nicht freiwillig vom Schuldner erfüllt bekommt.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Forderung des Gläubigers zu realisieren. Dazu gehören unter anderem die Pfändung von Vermögenswerten des Schuldners, wie beispielsweise Kontoguthaben, Immobilien oder Fahrzeuge. Die gepfändeten Gegenstände können anschließend versteigert werden, um mit dem erzielten Erlös die Forderung zu befriedigen.

Ein weiteres Instrument der Zwangsvollstreckung ist die Lohn- oder Gehaltspfändung. Dabei wird ein Teil des Einkommens des Schuldners direkt an den Gläubiger abgeführt, um die offene Forderung zu begleichen. Des Weiteren kann auch eine Zwangshypothek auf eine Immobilie des Schuldners eingetragen werden, um die Forderung abzusichern.

Die Zwangsvollstreckung wird durch das Gericht eingeleitet und durchgeführt. Der Gläubiger beantragt beim zuständigen Gericht die Zwangsvollstreckung und legt dabei seine Ansprüche und die Gründe dafür dar. Der Schuldner wird über das Verfahren informiert und hat die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren oder etwaige Einwände geltend zu machen.

Wichtige Begriffe:

  • Gläubiger: Die Person oder das Unternehmen, dem eine Forderung zusteht.
  • Schuldner: Die Person oder das Unternehmen, das eine Schuld oder Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger hat.
  • Pfändung: Die Beschlagnahme oder Sicherstellung von Vermögenswerten zur Befriedigung einer Forderung.

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