Sondertilgungen - Sonderkündigungsrecht
Auf Ihren Wunsch können Sie von uns ein Finanzierungsangebot mit Sondertilgungsrecht erhalten. Ein solches Sondertilgungsrecht räumt Ihnen einseitig die Möglichkeit ein, außerplanmäßig Teile des Darlehens zurückzuführen, ohne dass hierfür vom Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung oder sonstige Gebühren erhoben werden können.
Dass Ihnen ein Sondertilgungsrecht zusteht, muss zwingend bereits im Rahmen unseres verbindlichen Angebotes an Sie aufgenommen werden.
Kennzeichnen Sie daher bitte unbedingt im Finanzierungsantrag, ob und für welche Darlehen Sie ein Sondertilgungsrecht wünschen.
P. S.: Zum Ende einer jeden vereinbarten Sollzinsfestschreibung (z.B. nach 10 Jahren) können Sie in beliebiger Höhe Tilgungen vornehmen. Dies ist jedoch keine "Sondertilgung", sondern ein ganz normales vertragliches Sonderkündigungsrecht.
Gegen geringe Sollzinszuschläge sind Sondertilgungsvarianten möglich. Fragen Sie unsere Fachleute speziell hiernach denn jede durchgeführte Sondertilgung ermäßigt überproportional die Gesamtlaufzeit und die damit verbundenen Kosten.
Wir errechnen Ihnen gerne Ihre Restschuld nach Ablauf der Sollzinsbindung auch mit Sondertilgungen.
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